Vermächtnis & Erbschaften

Unterstützen Sie die gretl Association durch ein Vermächtnis

Wenn Sie unsere Arbeit zur Förderung freier Software und wissenschaftlicher Forschung über Ihren Lebensunterhalt hinaus unterstützen möchten, können Sie die gretl Association e.V. durch ein Vermächtnis bedenken.

Rechtliche Grundlagen für Erbschaften bei deutschen Vereinen

Nach deutschem Recht (BGB § 1922 ff.) können Vereine wie die gretl Association e.V. Erben werden. Dies setzt jedoch bestimmte Voraussetzungen voraus:

1. Eintrag ins Vereinsregister Der Verein muss im Vereinsregister eingetragen sein, was die gretl Association erfüllt (eingetragen unter VR38268B am Amtsgericht Berlin-Charlottenburg).

2. Testamentsfähigkeit des Erblassers Sie müssen zum Zeitpunkt der Errichtung des Testaments testamentsfähig sein (grundsätzlich ab 16 Jahren).

3. Form des Testaments Das Testament muss entweder:

Häufig gestellte Fragen zu Erbschaften

F: Kann ein Verein Erbe sein? Ja, ein eingetragener Verein wie die gretl Association kann Erbe sein, falls Sie dies in Ihrem Testament festlegen.

F: Ist die Erbschaft steuerbegünstigt? Die gretl Association ist als gemeinnütziger Verein anerkannt (Feststellungsbescheid des Finanzamtes Berlin für Körperschaften I, vom 20.10.2025). Dies kann zu Steuervorteilen für Erben führen – bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Finanzamt oder Steuerberater zu den genauen Bedingungen.

F: Wie formuliere ich ein Vermächtnis an die gretl Association? Beispielformulierung für Ihr Testament:

“Ich vermache der gretl Association e.V., eingetragen im Vereinsregister am Amtsgericht Berlin-Charlottenburg unter der Nummer VR38268B, den Betrag von [Summe in Euro] / [oder: meinen Nachlass / oder: [spezifische Vermögensteile]].”

F: Wen kontaktiere ich für weitere Informationen? Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf unter: gretl_association@mailbox.org

Wir empfehlen, sich bei der Gestaltung eines Testaments von einem Rechtsanwalt oder Notar beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alles korrekt formuliert ist.

Unsere Satzung und Transparenz

Bei Fragen zur Zweckbindung und Verwendung von Erbschaften finden Sie weitere Informationen in unserer Vereinssatzung.

Wir verpflichten uns, Erbschaften verantwortungsvoll und gemäß unserer gemeinnützigen Satzungsziele zu verwenden: Förderung von Wissenschaft, Forschung und Bildung sowie Unterstützung freier Software.